Gebührenpflicht für anerkannte Asylbewerber – ERHÖHUNG ab 01.01.2017

Die Gebührenpflicht für anerkannte Asylbewerber wurde zum 01.01.2017 erneut erhöht! Hier finden Sie die neue Gebührenhöhe (die Erhöhung bezieht sich auf die Gebühren für Verpflegung und Haushaltsenergie):

§ 24 DVAsyl Gebühren für Verpflegung und Haushaltsenergie ab 01.01.2017

Die Höhe der Gebühr beträgt

  1. für Alleinstehende oder Alleinerziehende monatlich 137,00 € für Verpflegung und 33,00 € für Haushaltsenergie,
  2. für übrige Erwachsene, die nicht unter Nr. 1 fallen, monatlich 128,00 € für Verpflegung und 31,00 € für Haushaltsenergie
  3. für Kinder von 14 bis 17 Jahren monatlich 140,00 € für Verpflegung und 18,00 € für Haushaltsenergie,
  4. für Kinder von 6 bis 13 Jahren monatlich 112,00 € für Verpflegung und 13,00 € für Haushaltsenergie
  5. für Kinder von 0 bis 5 Jahren monatlich 78,00 € für Verpflegung und 8,00 € für Haushaltsenergie.

Gebuehren

Bei Einreichung des Kostenbescheides beim zuständigen Jobcenter werden die Kosten für Unterkunft i.d.R übernommen und der Bescheid des Jobcenters entsprechend angepasst. Der Betrag für die Unterkunft wird i.d.R. direkt vom Jobcenter an die Regierung bezahlt.

Weitere grundsätzliche Informationen zu dem Thema sowie Details zu rückwirkend erhobenen Gebühren finden Sie in unserem Beitrag „Gebührenpflicht für anerkannte Asylbewerber – ERHÖHUNG ab 01.09.2016“ vom 15.09.2016 .

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