Integrationskurs

Die Teilname an Integrationskursen wirft viele Fragen auf. Folgend haben wir Dir alle wichtigen Informationen von Alphabetisierung über A1 bis C1 zusammen gestellt:

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Integrationskurse (Alphabetisierung / A1 – B1 )

Mit dem Einstufungstest stellen Kursträger fest, ob Teilnehmer schon etwas Deutsch sprechen können und mit welchem Kursabschnitt sie beginnen sollten. Der Einstufungstest findet zu Beginn des Integrationskurses statt.

Der Integrationskurs besteht aus zwei Teilen: einem Deutschkurs und einem Orientierungskurs.

  • Im Deutschkurs lernst Du die Sprache. Das ist wichtig, wenn Du Arbeit suchst, Anträge ausfüllen musst oder einfach nur neue Menschen kennen lernen möchtest. Der Sprachkurs besteht aus 600 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 900 UE wenn Du mit einem Alphabetisierungskurs beginnst.
  • Im Orientierungskurs lernst Du einige Dinge über das Land, in dem Du lebst – Geschichte, Kultur. Sitten und Bräuche, sowie Informationen über Politik, Sozialleben und Rechtsordnung. Der Orientierungskurs besteht aus 60 Unterrichteinheiten (UE).

Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. In der Regel werden 5 UE (= 4 Stunden) plus entsprechenden Pausen am Tag unterrichtet. Die Kurse werden je nach Schule und laufenden Kursen vormittags, nachmittags oder abends angeboten.

Wie kann ich mich zum Integrationskurs anmelden?

  1. Wenn Du zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet bist, bekommst Du eine schriftliche Bestätigung (den Berechtigungsschein) von der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter. Du bekommst auch eine Liste der Kursträger (Sprachschulen), die Integrationskurse anbieten. Du kannst selbst die Schule auswählen, in der Du Deutsch lernen willst. Wenn Du eine Schule kennst, die Dir gut gefällt, melde Dich in der Schule an und bringe den Berechtigungsschein mit.
  2. Wenn im Berechtigungsschein unter „Die Teilnahmeberechtigung bzw. die Teilnahmeverpflichtung ist gültig bis…“ ein Datum steht, dann kannst bzw. musst Du Dich bis spätestens zu diesem Zeitpunkt bei einer Sprachschule anmelden.
  3. Die Schule muss Dir den voraussichtlichen Beginn eines Kurses mitteilen.
  4. Der Kurs sollte nicht später als drei Monate nach deiner Anmeldung beginnen. Kommt in dieser Zeit kein Integrationskurs zustande, muss Dich die Sprachschule darüber informieren. Du kannst dann selbst entscheiden, ob Du noch länger wartest oder Dich bei einem anderen Kursträger anmelden willst.
  5. Wenn Du den Kurs bei einer anderen Schule machen möchtest, musst Dir die „erste“ Schule den Berechtigungsschein zurückgeben.
  6. Du musst an dem Deutschkurs regelmäßig teilnehmen. Das ist wichtig, wenn Du das Ziel des Kurses erreichen willst – das Zertifikat B1 und die Bescheinigung über den bestandenen Orientierungskurs. Die ordnungsgemäße Kursteilnahme ist für Dich auch wichtig, wenn Du Fahrtkosten bekommen oder später Unterrichtsstunden des Sprachkurses wiederholen willst.

Was kostet der Integrationskurs?

  1. Du musst einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen. Das Bundesamt kann Dich vom Kostenbeitrag befreien, wenn Dir Du die Zahlung wegen deines geringen Einkommens besonders schwerfällt. Die Befreiung vom Kostenbeitrag musst Du schriftlich bei der Regionalstelle des Bundesamtes beantragen, die für Dich zuständig ist. Deine Sprachschule hilft Dir dabei.
  2. Wenn Du Arbeitslosengeld II (ALG II / Harz 4) bekommst und von der dafür zuständigen Stelle zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurdest, bist Du automatisch vom Kostenbeitrag befreit. In diesem Fall musst Du keinen Antrag bei der Regionalstelle des Bundesamtes stellen.

Kosten für den Integrationskurs, wenn keine Befreiung vorliegt:

  • A1.1 = Basismodul 1 = 100 UE = 195€
  • A1.2 = Basismodul 2 = 100 UE = 195€
  • A2.1 = Basismodul 3 = 100 UE = 195€
  • A2.2 = Basismodul 4 = 100 UE = 195€
  • B1.1 = Basismodul 5 = 100 UE = 195€
  • B1.2 = Basismodul 6 = 100 UE = 195€
  • Orientierungskurs = 60 UE = 117€
  • GESAMTKOSTEN (A1.1 bis B1.2 plus Orientierungskurs): 1293€

Wer bezahlt meine Monatskarte?

  1. Die notwendigen Fahrtkosten werden Dir erstattet, wenn Du bei Bezug von Arbeitslosengeld II von der dafür zuständigen Stelle zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurdest. Wenn Du Durch das Bundesamt von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit wurdest, bekommst Du in der Regel einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Voraussetzung ist jedoch immer, dass der Kursort mehr als 3 km von Deiner Wohnung entfernt ist.
  2. Du bekommst grundsätzlich nur die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Kursträger. Grundsätzlich können Fahrtkosten nur bei ordnungsgemäßer Kursteilnahme bezahlt werden.

Kann ich den Kurs wiederholen?

  1. Wenn Du im Sprachtest keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen kannst, kannst Du einmalig bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses wiederholen und nochmals kostenlos am Sprachtest teilnehmen. Voraussetzung ist zudem, dass Du regelmäßig am Unterricht teilgenommen hast.
  2. Für die Teilnahme an den Wiederholungsstunden musst Du bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes einen Antrag stellen. Deine Sprachschule hilft Dir dabei.

Deutschkurse mit BAMF-Förderung (B2-C1)

Was ist berufsbezogene Sprachförderung?

Berufsbezogene Sprachförderung ist eine neue Maßnahme nach §45a Aufenthaltsgesetz für in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen.

Was ist das Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung?
Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. Wenn Du als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland lebst oder wenn Du Unionsbürgerin oder Unionsbürger bist oder wenn Du als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse hast, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, hast Du grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.

Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?

In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden in Form von Basismodulen und Spezialmodulen angeboten.

Basismodule
Die Basismodule bestehen aus jeweils 300 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. In den drei Basismodulen B1-B2 (B2), B2-C1 (C1) und C1-C2 (C2) steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf einem bestimmten Sprachniveau im Mittelpunkt. Dabei lernst Du Deutsch mit beruflichen Elementen. Neben der Grammatik lernst Du vor allem den Wortschatz, den Du für deinen Beruf benötigen, damit Du Dich mit Kollegen und den Vorgesetzten verständigen und mit Kunden in Kontakt treten kannst.

Spezialmodule
(Ab 2017) Spezialmodule vermitteln berufsbezogenes Deutsch im Kontext von bestimmten Berufen oder Berufsgruppen. In den Spezialmodulen lernst Du ganz spezielle Wörter und die Grammatik, die Du für deine Berufsrichtung benötigst. Im Mittelpunkt dieser Module stehen die fachliche Inhalte und die sprachlichen Mittel, die Du für deinen Beruf benötigst.
Berufsbezogene Spezialmodule werden auch angeboten, wenn Du trotz ordnungsgemäßer Teilnahme am Integrationskurs nicht das Sprachniveau B1 erreicht hast.

Welches Sprachmodul für Dich das richtige ist, stellt der Kursträger in einem Test vor Modulbeginn fest.

Berechtigung zur berufsbezogenen Deutschförderung

1. Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter:
Du kannst für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt werden, wenn Du

  • ausbildungssuchendgemeldet bist
  • arbeitsuchend gemeldet bist
  • arbeitslos gemeldet bist oder Dich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befindest.

Du wirst durch die zuständige Agentur für Arbeit (AA) /das Jobcenter (JC) zur Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zugelassen. Dies geschieht entweder in Form einer Berechtigung oder in Form einer Verpflichtung. Mit der Berechtigung/Verpflichtung bekommst Du eine Liste der Kursträger, die in der Nähe Deines Wohnortes die berufsbezogenen Deutschsprachmodule durchführen. Du kannst Dich bei einem Kursträger Deiner Wahl anmelden.

2. Berechtigung Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kannst Du einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Du

  • nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist und
  • zurzeit eine Ausbildung absolvierst
  • begleitend zur Anerkennung Deines ausländischen Berufsabschlusses oder
  • für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigst
  • für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen musst.

Wenn Du durch das Bundesamt berechtigt wirst, bekommst Du eine schriftliche Bestätigung (Berechtigung). Gleichzeitig erhältst Du auch eine Liste der Kursträger, die in der Nähe Deines Wohnortes die berufsbezogenen Deutschsprachmodule durchführen.

Anmeldung

Mit der Berechtigung kannst Du Dich bei einem Kursträger Deiner Wahl anmelden. Deine Berechtigung zu einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist maximal 3 Monate gültig. In der Berechtigung/Bestätigung steht unter „Die Teilnahmeberechtigung ist gültig bis….“ ein Datum, bis zu dem Du Dich bei einem Kursträger zum Sprachmodul anmelden kannst. Bitte melde Dich deshalb sobald wie möglich an und lege dem Kursträger Deinen Original-Berechtigungsschein vor.

Beim Kursträger

Der Kursträger muss Dir den voraussichtlichen Beginn eines Modules mitteilen. Das Modul sollte nicht später als vier Wochen nach Deiner Anmeldung beginnen. Kommt in dieser Zeit kein berufsbezogenes Deutschsprachmodul zustande, wirst Du anderen Kursträgern vermittelt. In diesem Fall muss Dir der Kursträger die Original -Berechtigung zurückgeben. Diese Berechtigung legst Du dem neuen Kursträger vor. Bitte stelle stets sicher, dass Du für den Kursträger und das Bundesamt erreichbar bist.

Ordnungsgemäße Modulteilnahme

Damit Du das Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung erreichst, sollst Du ordnungsgemäß am Modul teilnehmen. Das bedeutet, dass Du den Unterricht regelmäßig besuchst und an der Zertifikatsprüfung teilnimmst. Der Wechsel zu einem anderen Kursträger während eines laufenden Modules ist grundsätzlich nicht möglich.

Kosten der berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, musst Du einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 Euro pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Wenn Du im Unterricht fehlst, kann Dir der Kostenbeitrag für die versäumten Stunden nicht zurückgezahlt werden. Einen Kostenbeitrag musst Du nicht zahlen, wenn Du neben Deiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch

  • Arbeitslosengeld I oder II oder Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind
  • Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bekommst.

Kosten der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, wenn keine Befreiung vorliegt:

  • Basismodul B2  = 300 UE = 621€
  • Basismodul C1  = 300 UE = 621€
  • Basismodul C2  = 300 UE = 621€
  • GESAMTKOSTEN (B2 bis C2): 1863€

Fahrtkosten

Dir kann ein Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt werden, wenn Du

  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung
  • Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhältst.

Voraussetzung ist jedoch immer, dass der Unterrichtsort mehr als 3 km von Deiner Wohnung (kürzeste Fußstrecke) entfernt ist. Sobald Du weißt, wann Du mit dem berufsbezogenen Deutschsprachmodul beginnst, kannst Du einen Antrag wegen der Fahrtkosten über den Kursträger beim Bundesamt stellen.

Teilnahme am Abschlusstest

Alle Module, mit Ausnahme der Module für einzelne Berufsgruppen, enden mit einem Sprachtest, der sog. Zertifikatsprüfung. Solltest Du die Zertifikatsprüfung nicht bestehen, besteht die Möglichkeit, den Test einmal zu wiederholen. Die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung (auch die einmalige Wiederholung) ist kostenlos.

Wiederholung eines berufsbezogenen Deutschsprachmoduls

Wenn Du im Abschlusstest keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen konntest, kannst Du einmal das besuchte Sprachmodul wiederholen, wenn, ohne eine erneute Teilnahme am Modul, das Bestehen des Abschlusstestes nicht zu erwarten ist. Für die einmalige Wiederholung eines Moduls muss eine neue Teilnahmeberechtigung vom JC/AA/BAMF erteilt werden.

Vielen Dank an Caprini Sprachwelten für die tolle Unterstützung der Zusammenstellung der Informationen!

Quelle: offizielle BAMF-Website