Rundfunkbeitrag (ARD | ZDF | Deutschlandradio)

Dieses Schreiben kennen viele, denn sobald man in Deutschland offiziell angemeldet ist, muss für jede Wohnung EIN Rundfunkbeitrag bezahlt werden, egal wie viele Personen oder viele Geräte (TV, Handy, Radia, Autoradio, etc.) in der Wohnung sind. Jeder der über 18 Jahre alt ist und in einer Wohnung wohnt, muss den Beitrag bezahlen. In Wohngemeinschaften (WGs) wird nur ein mal der Beitrag bezahlt.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

  • 1 Monat: 17,50€
  • 3 Monate: 52,50€
  • 6 Monate: 105,00€
  • 1 Jahr: 210,00€

Wer kann vom Beitrag befreit werden?

    • Empfänger von Sozialleistungen, wie:
      • ALG II (Harz IV)
      • BAföG
      • Sozialhilfe
      • Asylbewerberleistung
      • Grundsicherung
      • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
      • Ausbildungsgeld (SGB III)
    • aus gesundheitlichen Gründen
    • Menschen mit Behinderung (Merkzeichen „RF“ =  1/3 der monatlichen Beitragszahlung)

Wie lasse ich mich als Empfänger von Sozialleistungen vom Beitrag befreien?

        1. Schreiben vom Jobcenter (wird alle 6 Monate mit dem Bescheid übergeben)
        2. Einen Antrag ausfüllen (dies geht derzeit leider nur online hier):
        3. Zusammenfassung prüfen:
        4. Hinweise beachten:
        5. Antrag ausdrucken und MIT dem Schreiben vom Jobcenter

          an folgende Adresse schicken:
          ARD, ZDF und Deutschlandradio
          Beitragsservice
          50656 Köln

Der Online Service des Rundfunkbeitrages – Die Wichtigsten Formulare im Überblick