Die Gebührenpflicht für anerkannte Asylbewerber wurde zum 01.01.2017 erneut erhöht! Hier finden Sie die neue Gebührenhöhe (die Erhöhung bezieht sich auf die Gebühren für Verpflegung und Haushaltsenergie):
§ 24 DVAsyl Gebühren für Verpflegung und Haushaltsenergie ab 01.01.2017
Die Höhe der Gebühr beträgt
- für Alleinstehende oder Alleinerziehende monatlich 137,00 € für Verpflegung und 33,00 € für Haushaltsenergie,
- für übrige Erwachsene, die nicht unter Nr. 1 fallen, monatlich 128,00 € für Verpflegung und 31,00 € für Haushaltsenergie
- für Kinder von 14 bis 17 Jahren monatlich 140,00 € für Verpflegung und 18,00 € für Haushaltsenergie,
- für Kinder von 6 bis 13 Jahren monatlich 112,00 € für Verpflegung und 13,00 € für Haushaltsenergie
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren monatlich 78,00 € für Verpflegung und 8,00 € für Haushaltsenergie.
Gebührenpflicht für anerkannte Asylbewerber – ERHÖHUNG ab 01.01.2017 weiterlesen