Kosten für Anerkannte Asylbewerber in einer Notunterkunft

Seit 01.12.2015 werden rückwirkend Kostenbescheide für Unterkunft (Miete), Energie und Sachleistungen von der Zentrale Gebührenabrechnungsstelle der Regierung von Unterfranken an anerkannte Asylbewerber versandt.

Dies erfolgt auch an Bewohner sogenannter Notunterkünfte bzw. Erstaufnahmen. Bewohner die als Asylbewerber anerkannt sind, müssen somit wie auch in einer Gemeinschaftsunterkunft einen Teil der Kosten tragen.

Aus einer vorhandenen Bescheiden haben wir folgende Kostenstruktur abgeleitet – wir übernehmen hierfür ausdrücklich keine Haftung – möchten die Informationen aber für ein besseres Verständnis zur Verfügung stellen:


1.) Unterkunft (Miete):

  • Haushaltsvorstand: 185,00€
  • jede weitere Person: 65,00€Bei Einreichung des Kostenbescheides beim zuständigen Jobcenter werden die Kosten für Miete i.d.R übernommen und der Bescheid des Jobcenters entsprechend angepasst. Der Betrag für die Miete wird i.d.R. direkt vom Jobcenter an die Regierung bezahlt.

2.) Energie:

  • Haushaltsvorstand: 7,67€
  • jede weitere Person: 0,00€

3.) Sachleistungen (Essen / Wasser):

  • Haushaltsvorstand: 132,94€
  • jede weitere Person
    • ab 8 Jahren: 125,78€
    • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: 89,48€


Beispielrechnung:
Berechnung für eine Familie mit 1 Kind (10 Jahre) und 1 Kind (7 Jahre):

  • Unterkunft – Summe für die Familie: 380,00€
    Haushaltsvorstand (Vater): 185,00€
    Mutter: 65,00€
    Kind 1 (10 Jahre): 65,00€
    Kind 1 ( 7 Jahre): 65,00€

  • Energie – Summe für die Familie: 7,67€
    Haushaltsvorstand (Vater): 7,67€


  • Sachleistungen – Summe für die Familie: 473,98€
    Haushaltsvorstand (Vater): 132,94€
    Mutter: 125,78€
    Kind 1 (10 Jahre): 125,78€
    Kind 1 ( 7 Jahre): 89,48€


    Gesamtsumme: 861,65€

  • 380,00 € werden i.d.R. vom Jobcenter als Miete übernommen (solange keine weiteres Mietverhältnis besteht!!!)
  • 481,65 € müssen vom ALG II der Familie bezahlt werden

Für die Rückwirkenden Forderungen kann schriftlich eine Ratenzahlung beantragt werden.

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