An­kunfts­nach­weis – Neuer Ausweis für Flüchtlinge

Einem Ausländer wird in Deutschland, gemäß § 63a des Asylgesetzes (AsylG) ein Ankunftsnachweis ausgestellt, wenn er um Asyl nachgesucht hat und erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat.

Von Bundesministerium des Innern - Bundesministerium des Innern: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Bilder/DE/Nachrichten/2015/12/ankunftsnachweis.jpg, PD-Amtliches Werk, Quelle: https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=9092856
Bundesministerium des Innern: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Bilder/DE/Nachrichten/2015/12/ankunftsnachweis.jpg

§ 63a AsylG wurde durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Ende 2015 eingeführt. Die Ergänzung des § 63a AsylG durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz am 5. Februar 2016 führte die Bezeichnung Ankunftsnachweis erstmals auch im AsylG selbst ein und konkretisierte die im Dokument enthaltenen Daten. Am Tag danach trat die Ankunftsnachweisverordnung (AKNV) mit technischen Vorgaben und Dokumentmustern in Kraft.

Dieses fälschungssichere Dokument ersetzt seit 28. Januar 2016 die ehemalige Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA). Die Geltungsdauer wurde von einer Woche auf zuerst einen Monat und seit dem 5. Februar 2016 auf maximal sechs Monate bei Ausstellung erweitert. Anschließend sind Verlängerungen von bis zu drei Monaten möglich.

Das Dokument ist ähnlich aufgebaut wie die Aufenthaltsgestattung und enthält neben Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Größe, Augenfarbe und einer zentralen Nummer auch ein Foto und Fingerabdrücke, Herkunftsland, Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen wie Impfungen sowie Angaben über Ausbildung und Qualifikationen.

Der Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unverzüglich nach der erkennungsdienstlichen Behandlung ausgestellt. Die erfolgte Registrierung und die Vorlage des Ankunftsnachweises sollen grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein.

In der Phase der Prüfung ihres Erstantrags erhalten Asylbewerber dann eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung.

Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AAufenthaltsgestattung-Traegervordruck.jpg
Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AAufenthaltsgestattung-Traegervordruck.jpg


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